Gut hören ist keine Frage des Geldes
Hörgeräte gelten als teuer, dabei übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Hörgeräteversorgung die Kosten für zuzahlungsfreie Geräte. Wer vom HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät erhalten hat, erhält ohne eigene Zuzahlung Geräte mit modernster Technik und eine ausführliche Beratung, Anpassung und Betreuung durch einen Hörakustiker.

Dienstleistung inklusive
Die Hörgeräteversorgung ist mehr als der Verkauf eines Hörgerätes: Auch die ausgeklügeltste Technik kann ihren Nutzen nicht entfalten, wenn sie nicht durch den Hörakustiker exakt auf das individuelle Hörproblem und den persönlichen Bedarf eines hörgeminderten Menschen angepasst wird. Es bedarf zahlreicher medizinischer, handwerklicher und psychologischer Kenntnisse sowie Fertigkeiten, um aus dem Hightech-Hörgerät ein individuelles Hörsystem zu machen.
Hierfür, sowie für die umfassende Nachbetreuung während der durchschnittlich sechsjährigen Tragedauer der Geräte, übernehmen die Krankenkassen einen sogenannten Festbetrag. Dieser Festbetrag bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen in der Regel eine Hörgeräteversorgung finanzieren. Informationen zum Festbetrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Aufzahlung für mehr Komfort
Wer über die zuzahlungsfreie Versorgung hinaus ein Hörgerät mit weiteren individuellen Zusatzfunktionen wünscht, kann diese gegen eine entsprechende Aufzahlung erhalten. Dadurch hat jeder Betroffene die Möglichkeit, bereits für ein schlankes Budget umfangreich ausgestattete Hörgeräte zu erhalten, die seinen individuellen Hörverlust optimal ausgleichen und die Lebensqualität spürbar erhöhen. Welche Grund- und Zusatzfunktionen im Alltag den größten Nutzen stiften, erfahren Sie von unserem Hörgeräte-Berater.