Günstige Hörgeräte

Gutes Hören ist keine Frage des Geldes

Ab April 2022 gelten folgende Festbeträge:

  • Der Festbetrag für eine einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik beträgt 901,40 Euro (netto) bzw. 964,50 Euro (brutto).
  • Da in der Regel beide Ohren versorgt werden, kann sich der von der Krankenkasse übernommene Betrag für eine beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik auf maximal 1.498,88 Euro (netto) bzw. 1.603,81 Euro (brutto) belaufen.
  • Für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte erhöhen sich die Beträge auf bis zu 1.559,76 Euro (netto) bzw. 1.668,94 Euro (brutto) für eine beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik.
  • Zu diesem Festpreis der Krankenkassen leisten Hörakustiker eine Rundum-Versorgung.
  • Gesetzlich Krankenversicherte tragen stets nur den gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro pro Hörsystem.
  • Außerdem erhalten Patienten eine mehrjährige kostenlose Nachsorge. In deren Rahmen nehmen Hörakustiker Feinanpassungen und kleinere Reparaturen vor, reinigen und geben Ratschläge zur Handhabung, beraten und wechseln die Batterien der Hörsysteme.
  • Über die genaue Höhe der Kostenerstattung für Hörgeräte durch Ihre Krankenkasse informiert Sie Ihr Hörakustiker.

Hörgeräte gelten als teuer, dabei übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Hörgeräteversorgung die Kosten für aufzahlungsfreie Geräte inklusive Anpassung und Nachbetreuung. Wem der HNO-Arzt eine Verordnung für Hörgeräte ausstellt, erhält ohne eigene Aufzahlung Geräte mit modernster Technik sowie eine umfangreiche Beratung, individuelle Anpassung und mehrjährige Betreuung durch einen Hörakustiker.

Dienstleistung inklusive

Die Hörgeräteversorgung ist mehr als der Verkauf von Hörsystemen: Auch die ausgefeilteste Technik kann ihren Nutzen nur entfalten, wenn sie durch einen Hörakustiker exakt auf das individuelle Hörproblem und den persönlichen Bedarf eines hörgeminderten Menschen angepasst wird. Es bedarf medizinischer, handwerklicher sowie psychologischer Kenntnisse und Fertigkeiten, um aus dem Hightech-Hörgerät ein individuelles Hörsystem zu machen.

Hierfür, sowie für die umfassende Nachbetreuung während der durchschnittlich sechsjährigen Tragedauer der Geräte, übernehmen die Krankenkassen Kosten bis zur Höhe des sogenannten Festbetrages. Dieser Festbetrag markiert die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen in der Regel eine Hörgeräteversorgung finanzieren.

Aufzahlung für mehr Komfort

Wer über die Versorgung im Rahmen des Festbetrages hinaus Hörgeräte mit weiteren individuellen Zusatzfunktionen wünscht, kann diese gegen eine Aufzahlung erhalten. So hat jeder Betroffene die Möglichkeit, bereits für ein schlankes Budget umfangreich ausgestattete Hörsysteme zu erhalten, die seinen individuellen Hörverlust nicht nur optimal ausgleichen, sondern weiteren Zusatznutzen stiften. Welche Zusatzfunktionen im Alltag den größten Nutzen stiften können, erfahren Sie von unserem Online-Hörgeräte-Berater und natürlich bei Ihrem Hörakustiker.

günstige Hörgeräte

Günstig oder teuer? Die Vermutungen

Fällt im Zusammenhang mit der Hörversorgung das Wort „Kosten“, dann meist verknüpft mit der Vermutung, Hörgeräte und ihre Anpassung seien teuer. Dass es die Hörgeräteanpassung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen bereits ohne Aufzahlung gibt, weiß nicht einmal jeder zweite Betroffene.

So zeigt die deutsche EuroTrak-Studie aus dem Jahr 2018, dass nur 42% der Schwerhörigen, die sich nicht mit Hörgeräten haben versorgen lassen, Kenntnisse über die Kostentragung der Krankenkassen im Rahmen der Festbeträge haben. Eine Mehrheit vermutet, die Kosten für Hörsysteme zum größten Teil oder sogar vollständig allein tragen zu müssen.

Günstig oder teuer? Die Fakten

Die Hörsystemversorgung ist für gesetzlich Versicherte mit der Indikation “schwerhörig” grundsätzlich eine aufzahlungsfreie Sachleistung. Mehrzahlungen fallen nur dann an, wenn zusätzliche Wünsche an Komfort, Ästhetik und Funktionalität gestellt werden.

Jeder Hörakustiker bietet seinen Kunden im Rahmen der „vergleichenden Anpassung“ eine aufzahlungsfreie Versorgung an. Lediglich für vom Kunden gewünschte Extras wie zum Beispiel Komfortfunktionen, Fernbedienungbesonders kleine Hörsysteme oder Bluetooth kann ein privater Eigenanteil erhoben werden.

Gemäß einer Umfrage im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen aus dem Jahr 2019 entschieden sich 70 % der Befragungsteilnehmer für mehr Funktionalitäten und Komfort und damit für eine Hörsystemversorgung mit Mehrkosten. Der bei weitem überwiegende Teil der freiwillig aufzahlenden Hörgeräteträger (80 %) gab an, dass die Entscheidung für Hörgeräte mit Mehrkosten richtig war und sie mit diesen zufrieden sind.

Teure Versorgung mit Implantaten?

Bei entsprechender Indikation werden die Kosten für die Versorgung mit einem Hörimplantat vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Leistungen umfassen die Diagnostik, Operation, Implantat-System (Implantat und Audioprozessor), Anpassung, Nachsorge und Rehabilitation. Privatversicherte müssen die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären. Die Krankenhäuser, in denen der operative Eingriff vorgenommen wird, rechnen direkt mit den Krankenkassen ab, sodass auf den gesetzlich versicherten Patienten keine Zahlungen zukommen. Hörimplantate gleichen eine ausgefallene Körperfunktion aus und leisten einen unmittelbaren Behinderungsausgleich. Deshalb besteht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ein weitreichender Leistungsanspruch, um so weit wie möglich die Sinnesfunktion Hören wiederherzustellen bis möglichst eine Normalhörigkeit, wie bei einem gut hörenden Menschen, erreicht wird.

Hörgeräteversorgung ist nicht teuer – unversorgte Schwerhörigkeit schon

Wie festgestellt, ist sich nicht einmal die Hälfte der unversorgten Schwerhörigen bewusst, wie umfangreich die Kostenübernahme für eine Hörsystemversorgung ist. Noch verbreiteter ist die Unkenntnis über jene Kosten, die nur deshalb entstehen, weil zu wenige Menschen ihre Hörminderung versorgen lassen. Eine Studie aus dem Jahr 2019 hat die Folgekosten der sogenannten „beeinträchtigenden“ Hörminderung (Hörverluste von mehr als 35 Dezibel) untersucht.

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Allein diese verursachen, wenn sie unbehandelt bleiben, in der Europäischen Union jährlich Kosten von 185 Milliarden Euro. Die Kosten entstehen durch verringerte Lebensqualität und eine höhere Arbeitslosenquote bei den betroffenen Personen.

In Deutschland verursachen unversorgte Hörminderungen Kosten von 39 Milliarden Euro im Jahr. Nicht berücksichtigt werden in der Studie die ebenfalls hinzuzurechnenden zusätzlichen Kosten, die für die Gesundheitsvorsorge der Betroffenen (u.a. aufgrund der mit unversorgter Schwerhörigkeit verknüpften Folgeerkrankungen) aufzuwenden sind. Diese wären noch hinzuzurechnen.

Demgegenüber hat eine Studie aus dem Jahr 2020 die durchschnittlichen Lebenszeitkosten der Hörgeräteversorgung in Deutschland quantifiziert. Diese betragen bei beidseitig (d.h. mit zwei Hörgeräten) versorgten Erwachsenen für die Gesetzliche Krankenversicherung (also nicht für den Hörgeräteträger selbst) im Durchschnitt 4.518 Euro, bei einseitiger Versorgung 2.536 Euro; wohlgemerkt, auf Lebenszeit.

Wie oben erwähnt, betragen allein die Kosten unbehandelter Hörminderungen in Deutschland pro unversorgten Schwerhörigen bereits 10.300 Euro – im Jahr!

Nicht nur für Schwerhörige, sondern auch für die Kostenträger einer Hörgeräteversorgung und die gesamte Gesellschaft lohnt sich die Versorgung mit Hörsystemen also auch in finanzieller Hinsicht.

Quellen:

Anovum (2018): Euro Trak Germany 2018. Repräsentative Studie unter 13.583 Bundesbürgern zu Hörvermögen und Hörgeräteadaption. Zürich.

GKV-Spitzenverband (GKV-SV) (2019): Die Hörhilfenversorgung im Rahmen des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung. Beratungsqualität, Mehrkosten Versorgungszufriedenheit. Opta data, Essen.

Shield B (2019): Hearing Loss – Numbers and Costs. Evaluation of the social and economic costs of hearing impairment. Brunel University, London.

Thum C, Langenfeld R, Flessa S (2020): Lebenszeitkosten der Hörgeräteversorgung in Deutschland. Laryngo Rhino Otol 99.

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