Reparatur

Was tun, wenn mein Hörgerät defekt ist?

Hörgeräte sind bei korrekter Handhabung sehr robuste und verlässliche Helfer im Alltag. Dennoch hinterlässt die tägliche Beanspruchung mit der Zeit auch ihre Spuren. Hier lesen Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Hörgerät kaputt ist.

Feuchtigkeit ist der größte Feind von empfindlichen Bauteilen in Hörgeräten und kann zu vorzeitiger Alterung sowie Defekten führen. Das hat nicht selten einen Funktionsausfall zur Folge. Jetzt ist schnelle Abhilfe gefragt. Oftmals ist der Schrecken größer als der vermeintliche Defekt, und es muss lediglich die Batterie oder ein Hörschlauch gewechselt werden. Sind weitere Teile am Hörgerät kaputt, kann in der Regel nur ein Hörakustiker weiterhelfen. Manche Störungsursache ist dabei schnell beseitigt – zum Beispiel, wenn das Mikrofon durch eine Verunreinigung verstopft ist oder ein neues Ohrpassstück eingesetzt werden muss. Abgesehen vom neuen Ohrpassstück bieten viele Hörakustiker solche Bagatellreparaturen im Rahmen der Gewährleistung als Gratisservice an.

Tipps zur Selbsthilfe bei einem defekten Hörgerät

Stellen Sie fest, dass Ihr Hörsystem nicht richtig funktioniert, sollten Sie zunächst selbst einige Tests vornehmen, bevor Sie einen Hörakustiker aufsuchen:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Hörgerät auch eingeschaltet ist.
  • Stellen Sie die Lautstärke höher, um zu prüfen ob der Lautstärkeregler versehentlich verstellt wurde.
  • Überprüfen Sie, ob die Batterie richtig sitzt und testen Sie Ihre Batterie bzw. probieren Sie eine neue aus. Achten Sie auf die Lebensdauer der Batterie, diese kann je nach Hersteller sehr unterschiedlich sein.
  • Tragen Sie ein HdO-Modell (Hinter-dem-Ohr-Hörgerät) überprüfen Sie die Schläuche, sie können sich mit der Zeit abnutzen oder kaputt gehen.
Reperatur

Wer übernimmt die Kosten für die Hörgerät-Reparatur?

Die gute Nachricht lautet: Die Kosten für die Hörgerät-Reparatur werden übernommen! Ist das Hörgerät defekt und sind weitergehende Reparaturarbeiten notwendig, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten. Geht beispielsweise das Mikrofon kaputt, werden die dafür aufzuwendenden Reparaturkosten auf die Wartungspauschale der Krankenkasse umgelegt.

Bei zuzahlungsfreien Basis-Hörgeräten sind alle notwendigen Reparaturen mit der Pauschale der Krankenkasse abgedeckt. Sind Sie Träger eines zuzahlungspflichtigen Hörgerätes mit einer Vielzahl an Zusatzfunktionen, übernimmt die Krankenkasse einen Festbetrag. Zusätzliche Kosten, die aufgrund der höherwertigeren Bauteile entstehen, müssen Sie selbst übernehmen.

Zudem müssen Sie einen Anteil der Kosten übernehmen, wenn bei zuzahlungspflichtigen Hörsystemen Verbrauchsmaterialien ausgetauscht werden.

Die häufigsten Defekte bei Hörgeräten

  • Hörgerät erzeugt keinen Ton
  • Hörgerät ist nicht laut genug
  • Hörgerät klingt verzerrt
  • Hörgerät pfeift oder produziert Feedback

Regelmäßige Wartung

Um einem Defekt Ihrer Hörgeräte vorzubeugen, muss Ihr Hörsystem immer wieder gewartet werden. Die regelmäßige Überprüfung von zuzahlungsfreien Hörgeräten fällt unter die Wartungspauschale. Auch die Inspektion des Hörgerätes zur Überprüfung aller Funktionen sowie des Zustandes von Hörgeräten ist kostenlos. Darüber hinaus fallen auch kostenlose Feinjustierungen des Hörsystems beim Akustiker vor Ort unter diese Pauschale.

Reparatur und Neukauf

Die Wartungspauschale der Krankenkassen beträgt durchschnittlich 140 Euro und ist in der Regel für sechs Jahre gültig. Anschließend empfiehlt die Krankenkasse normalerweise einen Neukauf von Hörgeräten. Dies gilt auch, wenn Ihr Hörgerät defekt ist und die Kosten für die Reparatur höher sind, als eine Neuanschaffung. Insbesondere, wenn Sie Ihr Hörsystem bereits mehrere Jahre tragen, sollten Sie eine Neuanschaffung in Erwägung ziehen. Ist Ihr Hörgerät defekt, berücksichtigen Sie bei der Entscheidung Reparatur versus Neukauf aber nicht allein die Kostendifferenz, denn die technische Entwicklung macht ständig beträchtliche Fortschritte: Moderne Hörgeräte sind nicht nur in auditiver Hinsicht deutlich leistungsfähiger geworden, sondern bieten Ihnen auch einen ungleich höheren Tragekomfort.

Falls Sie sich für eine Reparatur entscheiden – fragen Sie Ihren Hörakustiker nach einem Leihgerät. Viele stellen Ihnen gratis ein Ersatzgerät während der Reparaturzeit zur Verfügung. Einen Hörakustiker sollten Sie jedoch nicht nur aufsuchen, wenn Ihr Hörgerät kaputt ist, sondern auch, weil sich das Hörvermögen in der Regel verändert. Daher sind eine regelmäßige Überprüfung Ihres Hörvermögens und entsprechende Anpassungen des Hörsystems unbedingt erforderlich.

Der Markt für Hörgeräte  ist groß. Welche Anforderungen stellen Sie an Ihre Hörgeräte – bei Ihrer Arbeit und in Ihrer Freizeit? Welches Design gefällt Ihnen am besten? Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen? Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie im Rahmen einer umfassenden Hörgeräte Beratung.

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