Gehörlos am Steuer

Gehörlos am Steuer

Notwendige Voraussetzungen und mögliche Unterstützungen

Da es beim Autofahren vor allem auf den Sehsinn ankommt, dürfen auch gehörlose und schwerhörige Menschen Auto fahren – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei ist ein Hörschaden nicht zwingend ein Handicap.

Bevor Personen mit einer Hörschädigung den Führerschein erwerben dürfen, ist ein Gang zum Arzt notwendig. Dieser muss weitere Beeinträchtigungen ausschließen, wie z.B. eine durch die Gehörlosigkeit bedingte Gleichgewichtsstörung, bevor er die Fahrtauglichkeit bescheinigt.

Im Anschluss stehen Gehörlose vor der Herausforderung, eine geeignete Fahrschule zu finden. Zumindest in den größeren Städten existieren aber stets auch Fahrschulen, die sich speziell auf Menschen mit Hörminderung spezialisiert haben. Dort sind die Fahrlehrer in Gebärdensprache ausgebildet, sie verwenden zusätzliches Material für die theoretischen Unterrichtsstunden und alternative Kommunikationsmittel für die praktischen Fahrstunden. Letzteres ist unbedingt notwendig, da ein gehörloser Fahranfänger aus Sicherheitsgründen nicht auf die Straße und gleichzeitig auf die Anweisungen des Fahrlehrers mit Gebärdenzeichen achten kann.

 

Fahrzeugumrüstung als Unterstützung für Gehörlose

Für die alltägliche Fahrt im Straßenverkehr stellt die Hörschädigung meist kein Problem mehr dar, denn der Großteil der Prozesse beim Autofahren ist visueller Natur. Da Gehörlose viel sensibler auf visuelle Reize reagieren als Menschen ohne Hörschaden, kann das sonstige Handicap hierbei sogar zu einem Vorteil werden. So nehmen sie etwa die Blinklichter von Polizei und Feuerwehr viel früher wahr – noch lange bevor die Sirenen ertönen und die anderen Verkehrsteilnehmer warnen.

Dennoch können Umrüstungen am Fahrzeug hilfreich sein, um bestimmte Prozesse während der Fahrt für Gehörlose zu erleichtern. Unter anderem bietet der ADAC ein Notfallrufsystem per SMS für Gehörlose und Schwerhörige anstelle des üblichen Anrufs über die Freisprechanlage an. Ist eine Unterstützung mithilfe von Hörgeräten möglich, können diese aber z. B. auch direkt mit der Freisprechanlage verbunden werden. Weitere individuelle Umrüstungswünsche und -möglichkeiten können Gehörlose stets bei den jeweiligen Werkstätten ansprechen. Wer zudem mit einem erheblichen Hörschaden einen Schwerbehindertenausweis besitzt, profitiert hierfür in der Regel von Finanzierungshilfen, Rabatten oder Steuervergünstigungen.

Weitere Informationen zum Autofahren bei Gehörlosigkeit, z.B. zu den strengeren Vorschriften beim Führen von Lkw und Bussen, lesen Sie unter www.bussgeld-info.de

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