Hörsysteme sind bezahlbar – Krankenkasse trägt Festbeträge

Hörsysteme sind bezahlbar – Krankenkasse trägt Festbeträge

Kosten für Hörgeräte und Hörimplantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen

Die ärztliche Untersuchung von Hörproblemen ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – ebenso die Versorgung einer Schwerhörigkeit mit verordneten Hörsystemen.

Was zahlen Krankenkassen für Hörgeräte?

  • Der Festbetrag für eine einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik beträgt 901,40 Euro (netto) bzw. 964,50 Euro (brutto)
  • Da in der Regel beide Ohren versorgt werden, kann sich der von der Krankenkasse übernommene Betrag für eine beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik auf maximal 1.498,88 Euro (netto) bzw. 1.603,81 Euro (brutto) belaufen
  • Für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte erhöhen sich die Beträge auf bis zu 1.559,76 Euro (netto) bzw. 1.668,94 Euro (brutto) für eine beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik

Zu diesem Festpreis der Krankenkassen leisten Hörakustiker eine Rundum-Versorgung.

Gesetzlich Krankenversicherte tragen stets nur den gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro pro Hörsystem. Außerdem erhalten sie eine mehrjährige kostenlose Nachsorge. In deren Rahmen nehmen Hörakustiker Feinanpassungen und kleinere Reparaturen vor, reinigen und geben Ratschläge zur Handhabung, beraten und wechseln die Batterien der Hörsysteme. Über die genaue Höhe der Kostenerstattung für Hörgeräte durch Ihre Krankenkasse informiert Sie Ihr Hörakustiker.

Für privat Versicherte gilt der Festbetrag nicht, hier sind die Voraussetzungen für eine Bezuschussung oder Kostenübernahme im individuellen Versicherungsvertrag definiert.

Auf einen Blick

  • Notwendige ärztliche Untersuchungen rund um Ihr Hörproblem sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei
  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte bis zur Höhe des gesetzlichen Festbetrages
  • Die Kosten für Hörimplantate werden bei medizinischer Notwendigkeit komplett bezahlt

Hörgeräte helfen nicht nur dabei, wieder zu hören. Sie sind medizinische high-tech Hilfsmittel, die schwerhörigen Menschen neue Lebensqualität schenken. Aus diesem Grund zahlen Krankenkassen für die Hörgeräteversorgung einen sogenannten Festbetrag, der gesetzlich festgelegt ist. Damit sind die Kosten für Hörgeräte in zahlreichen Fällen abgedeckt. Komplett übernommen werden alle Kosten für Hörimplantate. Voraussetzung für jede Hörgerätezuzahlung oder vollständige Kostenübernahme ist, dass der Hörverlust durch einen HNO-Arzt festgestellt wird und dieser daraufhin Hörsysteme verschreibt.

So klappt die Kostenübernahme für ein Hörgerät

Zur Erstattung der Kosten für Ihre Hörgeräte benötigen Sie bestimmte Dokumente. Stellen Sie sicher, dass die folgenden drei Unterlagen Ihrem Antrag auf Erstattung beigefügt sind, bevor Sie diesen an Ihre Krankenkasse schicken:

  • die HNO-ärztliche Verordnung
  • der Anpassbericht
  • der Kostenvoranschlag des Hörakustikers

Ihr Hörakustiker ist Ihnen bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich.

Mindestanforderungen und Aufzahlungen

Hörgeräte, deren Kosten als Sachleistung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, müssen auf dem neuesten Stand der Technik sein. Ihr Hörakustiker informiert Sie über Modelle, die für Ihre Ohren und Ihre spezifische Hörminderung am besten geeignet sind.

Alle zuzahlungsfreien Hörsysteme müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: Erste Voraussetzung ist, dass sie mit Digitaltechnik ausgestattet sind, um bestimmte Klänge und Signale zu intensivieren und unerwünschte Nebengeräusche zu verringern. Feineinstellungen per Hand sind nicht mehr erforderlich. Der Schall, der auf die Ohren trifft, wird automatisch reguliert. Die Hörgeräte können so zwischen Sprache und Nebengeräuschen automatisiert unterscheiden.

Außerdem müssen Hörgeräte über mindestens drei manuell wählbare Hörprogramme, Mehrmikrofontechnik und sechs Kanäle verfügen, um das Hörerlebnis an die individuellen Anforderungen des Trägers anzupassen. Zusätzlich unterdrücken sie Rückkopplungen und Störschall und verstärken die Lautstärke.

Darüber hinaus gibt es weitere nützliche Komfortleistungen, die gegen eine Aufzahlung erhältlich sind. Dazu zählen zum Beispiel die drahtlose Anbindung an andere Kommunikationsgeräte, den Fernseher oder die Hi-Fi-Anlage, die Steuerung der Hörgeräte über Apps, oder aber es wird ein besonders attraktives Design der Hörgeräte gewünscht.

Alternative für starke Hörschädigungen: Hörimplantate

Den meisten Menschen, die unter einer Schwerhörigkeit leiden, kann mit Hörgeräten geholfen werden. Es gibt jedoch auch Patienten, die trotz leistungsstarker Hörsysteme nur sehr wenig verstehen. Ein Hörimplantat kann für sie eine Alternative zu Hörgeräten sein. Hörgeräte funktionieren mit Lautsprechern, deren Schall in den Gehörgang geleitet wird. Hörimplantate richten sich an schwerhörige Menschen, die nicht von der Schallverstärkung klassischer Hörgeräte profitieren.

Außerdem eignen sie sich für Patienten, die an einem speziellen Hörverlust leiden, zum Beispiel eine sensorineurale, kombinierte oder Schallleitungsschwerhörigkeit. Das am weitesten verbreitete Hörimplantat – und damit die häufigste Alternative zum Hörgerät – ist das Cochlea-Implantat (CI). Das Hörimplantat wird operativ, bei einem kleinen Routineeingriff, hinter das Ohr unter die Haut eingesetzt.

Die Kosten für Hörimplantate werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Wenn Sie mehr zu den Preisen und Kosten für Hörgeräte erfahren wollen, klicken Sie hier.

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