Das Meeting läuft, alle reden und Sie verstehen nur die Hälfte. Das Telefon klingelt, aber der Anrufer ist kaum zu verstehen. Im Großraumbüro prasseln Geräusche von allen Seiten auf Sie ein. Für Menschen mit Schwerhörigkeit ist das oft ein Hörchaos.
Laut EuroTrak-Hörstudie 2025 vergehen im Durchschnitt drei Jahre zwischen dem Bekanntwerden einer Hörminderung und der Versorgung mit Hörgeräten. In dieser Zeit nehmen Betroffene berufliche Nachteile in Kauf, oft ohne zu wissen, welche Hilfen ihnen zustehen.
Warum Schwerhörigkeit im Beruf so belastend ist
Jede Arbeitsumgebung hat ihre eigenen Herausforderungen. Für Menschen mit Schwerhörigkeit werden viele davon zur täglichen Hürde:
- Meetings mit mehreren Teilnehmern, die durcheinander sprechen
- Telefonate und Videokonferenzen, bei denen Stimmen undeutlich klingen
- Großraumbüros mit hohem Geräuschpegel und wenig Rückzugsmöglichkeiten
- Missverständnisse mit Kollegen oder Vorgesetzten
- Erschöpfung durch dauerhaftes konzentriertes Zuhören
Die Folgen für Gesundheit und Karriere
Eine unbehandelte Schwerhörigkeit hat messbare Auswirkungen, körperlich wie beruflich. Das belegt die EuroTrak Hörstudie 2025: 69 Prozent der unversorgten Menschen mit Hörverlust fühlen sich abends physisch erschöpft, gegenüber nur 39 Prozent der Hörgeräteträger. Auch das Selbstvertrauen leidet: 54 Prozent der Hörgeräteträger berichten, dass dieses durch ihre Versorgung gestiegen ist.
Und im Beruf macht sich die Versorgung ebenfalls deutlich bemerkbar. 96 Prozent der berufstätigen Hörgeräteträger geben an, durch ihre Hörsysteme im Arbeitsalltag zu profitieren.
Technische Hilfen für den Arbeitsplatz
Hörgeräte allein reichen in manchen Situationen nicht aus. Zusätzliche technische Hilfen können den Berufsalltag erheblich erleichtern. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten und mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten (§ 164 Abs. 4 SGB IX – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch):
- Telefonverstärker: Verstärken das Gespräch direkt am Hörer und sind ideal für Menschen mit leichter bis mittlerer Schwerhörigkeit.
- Konferenzmikrofone: Nehmen Stimmen aus dem ganzen Raum auf und übertragen sie direkt auf die Hörgeräte.
- FM- und Bluetooth-Mikrofonsysteme: Übertragen Sprache drahtlos direkt in die Hörgeräte, – das ist besonders nützlich in Meetings oder bei Schulungen.
- Raumakustikmaßnahmen: Schallschluckende Materialien wie Vorhänge, Trennwände oder Teppiche reduzieren den Geräuschpegel im Büro spürbar.
Lesen Sie hier, wie Sie die Raumakustik in Ihrem zu Hause verbessern können.
Moderne Hörgeräte können via Bluetooth direkt mit Telefon, Computer oder Konferenzsystem verbunden werden. So kommen Telefonate und Online-Meetings direkt ins Ohr, ohne Umwege und ohne zusätzliche Geräte.
Fördermöglichkeiten: Wer zahlt die technischen Hilfen?
Sie müssen technische Hilfen am Arbeitsplatz meist nicht selbst bezahlen. Verschiedene Stellen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise:
- Die Integrationsämter in Deutschland unterstützen schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer mit Hörbehinderung. Sie können Zuschüsse zu technischen Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen gewähren, zum Beispiel für FM-Mikrofonsysteme, Konferenzmikrofone, Telefonverstärker oder schallschluckende Raumausstattung. Das Team der Integrationsämter berät Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Förderung und Nachteilsausgleiche im Beruf.
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fördert im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben technische Arbeitshilfen für Menschen mit Hörminderung – etwa spezielle Telefonsysteme oder Bluetooth-Übertragungsgeräte. Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel notwendig sind, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Beschäftigung aufzunehmen.
- Auch die Agentur für Arbeit kann technische Hilfen für Schwerhörige fördern, insbesondere wenn es darum geht, eine neue Stelle anzutreten oder den bestehenden Arbeitsplatz zu sichern.
Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben: Was steht Ihnen als Schwerhöriger zu?
Wer aufgrund seiner Schwerhörigkeit einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt bekommt, hat Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche. Sie müssen immer beantragt werden:
- Benachteiligungsverbot: Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht wegen Ihrer Schwerhörigkeit benachteiligen, weder bei der Einstellung noch im laufenden Arbeitsverhältnis.
- Behinderungsgerechter Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Sie Ihre Aufgaben trotz Hörminderung gut erfüllen können, wie etwa durch technische Hilfsmittel oder ruhigere Arbeitsbedingungen.
- Gleichstellung ab GdB 30: Wer einen GdB von 30 oder 40 hat und dessen Schwerhörigkeit sich nachweislich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen (mind. 18 Wochenstunden Beschäftigung). Gleichgestellte profitieren von denselben beruflichen Nachteilsausgleichen, beispielsweise beim Kündigungsschutz und bei Leistungen zur Teilhabe.
- Besonderer Kündigungsschutz: Ab GdB 50 ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich. Gleichgestellte (GdB 30 oder 40) können diesen Schutz ebenfalls in Anspruch nehmen.
- Zusatzurlaub ab GdB 50: Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr – als Ausgleich für die höhere Erschöpfung, die dauerhaft angestrengtes Zuhören im Berufsalltag mit sich bringt.
- Freistellung von Mehrarbeit: Auf Verlangen können Sie von Mehrarbeit freigestellt werden, denn lange Arbeitstage mit vielen Gesprächen und Meetings sind für Schwerhörige deutlich anstrengender.
Wie Schwerhörige ihren Alltag im beruflichen Umfeld meistern, erfahren Sie im Interview mit Jochen Müller, Kommunikationstrainer und Lebensberater für Menschen mit Hörverlust und Gründer der Kommunikationsbrücke.
Hörsysteme erleichtern den Job
Moderne Hörgeräte helfen gezielt im Berufsalltag:
- Störgeräuschunterdrückung: Hörgeräte erkennen und dämpfen Hintergrundgeräusche automatisch.
- Richtungshören und Sprachanhebung: Richtmikrofone heben die Stimme der Person hervor, die gerade spricht.
- Bluetooth-Konnektivität: Telefonate und Online-Meetings werden direkt in die Hörgeräte übertragen.
- Nachhallunterdrückung: Echoeffekte in großen Räumen werden reduziert, ideal für Meetings.
5 Tipps für besseres Hören im Berufsalltag
- Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen über Ihre Schwerhörigkeit. Nur wer Bescheid weiß, kann Rücksicht nehmen und Unterstützung organisieren.
- Beantragen Sie technische Hilfen über das Integrationsamt, die DRV oder die Agentur für Arbeit, die Kosten werden häufig vollständig übernommen.
- Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf einen Grad der Behinderung haben und welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen. Das Integrationsamt berät Sie kostenlos.
- Lassen Sie Ihre Hörgeräte vom Hörakustiker auf Ihre Arbeitssituation einstellen, mit einem speziellen Hörprogramm für Meetings oder Telefonate.
- Bitten Sie Kollegen, deutlich zu sprechen, Sie beim Reden anzuschauen.
Hörakustiker – Partner für optimales Hören im Job
Hörakustiker können Ihre Hörgeräte gezielt auf Ihre Arbeitssituation einstellen. Wer im Großraumbüro arbeitet, braucht andere Einstellungen als jemand, der viel telefoniert oder in Besprechungen sitzt.
Lassen Sie sich beraten und sprechen Sie dabei auch über Ihren Arbeitsalltag. Einen Hörakustiker in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Akustikersuche.
Schwerhörigkeit im Job ist kein Hindernis
Schwerhörigkeit im Beruf muss kein Karrierehindernis sein. Mit den richtigen Hörgeräten, technischen Hilfen und den passenden Förderungen können Sie aktiv und produktiv am Arbeitsleben teilnehmen. Nachteilsausgleiche schützen Ihren Arbeitsplatz und helfen, Ihre Gesundheit zu erhalten.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt: Testen Sie Ihr Gehör mit unserem Online-Hörtest.