Hörgeräte Preise und Kosten

Wie teuer sind Hörgeräte?

Eine hochqualitative Hörgeräte-Versorgung gibt es in Deutschland bereits ohne Aufzahlung. Zusatzfunktionen und besondere Designs sind gegen Aufpreis erhältlich.

Auf einen Blick

  • Was kosten Hörgeräte?
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Eigenanteil an den Kosten
  • Was leisten Kassengeräte ohne Aufzahlung?

Wenn gesetzlich Versicherte aus medizinischen Gründen eine Hörhilfe benötigen, wird diese Versorgung als Sachleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Krankenkassen tragen die entstehenden Kosten bis zur Höhe des sogenannten Festbetrages. Damit steht jedem Betroffenen, der gesetzlich krankenversichert ist, eine aufzahlungsfreie Hörsystemversorgung zu, die seinen individuellen Hörverlust bestmöglich ausgleicht. Aufzahlungen kommen erst dann zum Tragen, wenn die Hörsysteme über besondere, persönlich gewünschte Zusatzfunktionen verfügen, einen subjektiv besser empfundenen Hörkomfort oder eine besondere Ästhetik bieten.

Informationen zum Festbetrag, also zu den maximal getragenen Kosten für eine Hörsystemversorgung, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Leistungsumfang für Hörgeräteträger, die privat krankenversichert sind, richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, die der Versicherte mit seinem privaten Krankenversicherer vereinbart hat.

Festbetrag

Bei dem Festbetrag handelt es sich um einen Höchstbetrag und nicht um einen Fixpreis. Je nach Vertrag der einzelnen Krankenkasse variiert die tatsächliche Erstattung der Kosten. Über die genaue Höhe der Kostenübernahme für Hörgeräte durch Ihre Krankenkasse informiert Sie Ihre Krankenkasse oder Ihr Hörakustiker.

Ab dem 1. April 2022 beträgt der Festbetrag für eine einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik 901,40 Euro (netto) bzw. 964,50 Euro (brutto). Gesetzlich Krankenversicherte tragen stets nur den gesetzlichen Eigenanteil von zehn Euro pro Hörsystem. Da in der Regel beide Ohren versorgt werden, kann sich der von der Krankenkasse übernommene Betrag für eine beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik auf maximal 1.498,88 Euro (netto) bzw. 1.603,81 Euro (brutto) belaufen.

Hörgeräte Preise:

Wie teuer ist die Hörgeräteversorgung?

Was kostet ein Hörgerät?

Wer ein Hörsystem benötigt, hat die Qual der Wahl zwischen einer großen Auswahl von Hörgeräten diverser Hersteller mit unterschiedlichen Merkmalen und Funktionen. Als gesetzlich Krankenversicherter gibt es die Möglichkeit, ein technisch ausgereiftes Hörsystem ohne eigene Aufzahlung zu erhalten. Nur für das Einlösen des Rezepts wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Wenn darüber hinaus bestimmte Designs und Funktionen gewünscht sind, richtet sich die Höhe der Aufzahlung nach Modell, Design und gewünschtem Leistungsumfang (z.B. Bluetooth-Konnektivität).

Grundsätzlich gilt: Da jedes vom Hörakustiker individuell angepasste Hörsystem ein Unikat ist, können keine allgemeingültigen Preisangaben gemacht werden. Auskunft zu einzelnen Modellen oder bestimmten technischen Ausstattungen gibt der Hörakustiker. Der Hörakustiker bietet stets auch eine eigenanteilsfreie Versorgung an und informiert über die Kostenübernahmemöglichkeiten durch die Krankenkasse.

Wie Sie das richtige Hörgerät auswählen?

  1. Die erstmalige Versorgung mit Hörgeräten ist, nach einer gründlichen Untersuchung bei einem HNO-Arzt, bereits ab einem Hörverlust von 20% möglich.
  2. Entscheiden Sie sich für einen von rund 6.500 Hörakustikern in Deutschland, der Sie auf dem Weg zum optimalen Hören begleiten wird.
  3. Vergleichen Sie Hörgeräte verschiedener Hersteller, um das für Sie ideale Hörsystem zu finden. Holen Sie sich, wenn Sie nicht sicher sind, zum Vergleich auch Angebote von zwei Hörgeräteakustikern ein.
  4. Der Hörakustiker Ihres Vertrauens wählt gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Bedürfnisse geeigneten Hörgeräte aus und erstellt einen Kostenvoranschlag.
  5. Mit diesem Kostenvoranschlag wird der Antrag an die Krankenkasse Antrag und Abrechnung übernimmt Ihr Hörakustiker für Sie.
  6. Achtung: Erst mit dem Eingang einer schriftlichen Zusage bestätigt die Krankenkasse die Kostenübernahme und die gewählten Hörgeräte können angepasst werden.

Versorgung ohne jede Aufzahlung möglich

Durch den im Jahr 2022 erhöhten Festbetrag für Hörhilfen bekommen Schwerhörige heutzutage eine Versorgung mit aufzahlungsfreien, modernen digitalen Hörgeräten, welche unter anderem das Sprachverstehen in unterschiedlichen Situationen, eine Störschall- und Rückkopplungsunterdrückung sowie eine manuelle Lautstärkeregelung ermöglichen.

Für die durchschnittlich sechsjährige Tragedauer der Geräte haben Hörgeräteträger zudem Anspruch auf eine umfassende Nachbetreuung durch Ihren Hörakustiker. Dazu gehören das Nachjustieren der Geräte, die Reinigung der Ohrpassstücke sowie Batterie- und Schallschlauchwechsel. Ihr Hörakustiker bleibt also ein verlässlicher Begleiter, auch nach der ersten Anpassung Ihrer Hörsysteme.

Die Möglichkeiten, über die Versorgung mit eigenanteilsfreien Hörsystemen hinaus weitere Ausstattungsmerkmale wie exklusives Design, Konnektivität oder besonderen Hörkomfort zu erhalten, sind vielfältig. Die Hörakustiker beraten umfassend zu den verschiedenen, sich ständig erweiternden Optionen.

Wie hoch sollte der Eigenanteil sein?

Sofern Sie sich für aufzahlungsfreie Hörgeräte entscheiden, müssen Sie bis auf die Rezept-Gebühr von 10 Euro keinen Eigenanteil leisten. Können die eigenanteilsfreien Hörgeräte die jeweilige Hörminderung aus medizinischen Gründen nicht ausgleichen, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der Mehrkosten gestellt werden.

Wenn Sie sich für Hörsysteme mit privater Zuzahlung entscheiden, unterschreiben Sie eine sogenannte “Mehrkostenerklärung des Versicherten”, in der Sie sich bereiterklären die Eigenleistung zu tragen. Die Höhe des Eigenanteils hängt allein von den persönlich gewünschten, zusätzlichen Anforderungen an die Hörgeräte ab.

Was leisten Kassengeräte ohne Aufzahlung?

  • Digitaltechnik
  • omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme (nur HdO-Geräte)
  • Mindestens sechs Kanäle
  • Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung
  • Mindestens drei Hörprogramme
  • Verstärkungsleistung < 75 dB

Digitale Hörgeräte, deren Kosten von der Krankenkasse voll getragen werden, müssen vor allem das Sprachverstehen der Betroffenen unterstützen. Gesprochenes und Umgebungsgeräusche werden von einer intelligenten, digitalen Signalverarbeitung unterschieden und automatisch reguliert. So sind manuelle Feineinstellungen nicht mehr nötig. Die Hörgeräte müssen dabei mindestens sechs Kanäle, eine Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung, drei Hörprogramme sowie eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel aufweisen. Bei Hinter-dem-Ohr-Geräten muss zudem eine omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme gewährleistet werden. Zusätzliche Vorlieben in Bezug auf den Hörkomfort, das Design, die Funkanbindung und Ähnliches sind gegen einen Aufpreis erhältlich.

Welche Zusatzfunktionen bieten Hörgeräte mit Aufzahlung?

Hörsysteme gegen Aufzahlung bieten eine Reihe von Funktionen, die nicht medizinisch notwendig sind, ihren Trägern den Alltag aber erleichtern und für mehr Lebensqualität sorgen. So ist es möglich, die modernen Hightech-Geräte zur Audio-Übertragung direkt mit dem Fernseher, Tablet oder dem Telefon zu vernetzen. Dank Störlärmunterdrückung werden Umweltgeräusche zudem erheblich reduziert, wodurch es erleichtert wird, sich in lauten Umgebungen, wie an Bahnhöfen zurechtzufinden. Das sogenannte Richtungshören, mit dem das Hörsystem auf eine bestimmte Person fokussiert, unterstützt dabei Gesprächspartnern besser zu folgen – beispielsweise beim Restaurantbesuch zu zweit.

Welche Funktionen zu Ihrer individuellen Situation passen, erörtert der Hörakustiker mit Ihnen gemeinsam. Die Kompensation der Hörminderung gibt es auf medizinischem Top-Niveau in jedem Falle ohne eigene Zuzahlung.

Finden Sie Ihren Akustiker oder HNO-Arzt in der Nähe oder nutzen Sie unseren Hörgeräte-Berater für die Suche nach Ihrem perfekten Hörgerät.

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