Wenn Sie Hörgeräte tragen, kann es sich lohnen, Rechnungen, Erstattungsnachweise und die ärztliche Verordnung aufzubewahren. So können Sie später nachvollziehen, welche Aufwendungen tatsächlich bei Ihnen verblieben sind und inwieweit Sie diese steuerlich geltend machen können.
Was Sie rund um Hörgeräte absetzen können
Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt werden, soweit Hörgeräte medizinisch veranlasst, notwendig und von Ihnen selbst getragen sind. Erstattungen durch die Krankenkasse, eine private Krankenversicherung oder andere Stellen mindern den berücksichtigungsfähigen Betrag.
Wichtig: Steuerlich wirkt sich nicht automatisch jeder Euro aus. Berücksichtigt wird grundsätzlich nur der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der die individuell berechnete „zumutbare Belastung“ übersteigt. Deren Höhe hängt insbesondere vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder ab.
Typische Kosten rund um Hörgeräte
Je nach Einzelfall können insbesondere folgende selbst getragenen und nicht erstatteten Aufwendungen in Betracht kommen:
- gesetzliche Zuzahlungen und selbst getragene Mehrkosten für Hörgeräte, soweit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- medizinisch veranlasste Reparatur- und Wartungskosten, soweit diese nicht anderweitig übernommen werden,
- Batterien oder Akkus und andere unmittelbar für den Betrieb des Hörgeräts erforderliche Aufwendungen, soweit sie selbst getragen werden,
- notwendige Fahrten zum HNO-Arzt oder Hörakustiker, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung oder Hörgeräteversorgung stehen und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufwendungen das Finanzamt im konkreten Fall anerkennt und in welcher Höhe, hängt von den jeweiligen Umständen und den steuerlichen Nachweisregeln ab.
Weitere Informationen zu Hörgeräte-Preisen und -Kosten finden Sie hier.
Hinweis zur steuerlichen Einordnung
Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle steuerliche Beratung dar. Ob und in welchem Umfang Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der jeweils geltenden Rechtslage ab. Bei individuellen steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Hilfsmittelverzeichnis: Wichtig für die GKV-Versorgung
Hörgeräte sind medizinische Hilfsmittel. Diese werden im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes systematisch erfasst und beschrieben. Das Verzeichnis ist deshalb vor allem für die Einordnung und Versorgung im Rahmen der GKV von Bedeutung.
Für die steuerliche Anerkennung ist die Eintragung im Hilfsmittelverzeichnis jedoch nicht der allein entscheidende Nachweis. Maßgeblich sind insbesondere der Krankheitsbezug, die medizinische Notwendigkeit, die tatsächliche Eigenbelastung und die steuerrechtlich vorgesehenen Nachweise.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Was das Hilfsmittelverzeichnis für Sie bedeutet“.
GdB bei Schwerhörigkeit: Welche Vorteile kann er bringen?
Bei einer Schwerhörigkeit kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden.
Wie hoch er ausfällt, richtet sich insbesondere nach dem medizinisch festgestellten Ausmaß des Hörverlusts. Auch zusätzliche Beeinträchtigungen, die mit der Hörstörung verbunden sind, können eine Rolle spielen. Ein anerkannter GdB kann verschiedene Vorteile mit sich bringen. Dazu gehört beispielsweise der Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer. Je nach Höhe des GdB können außerdem weitere Nachteilsausgleiche relevant sein – etwa im Arbeitsleben.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Besser hören im Job“.
Welche Unterlagen Sie sammeln sollten
Für eine nachvollziehbare steuerliche Dokumentation empfiehlt es sich, die Unterlagen fortlaufend zu sammeln:
- Ärztliche Verordnung: Bewahren Sie die ärztliche Verordnung für das Hörgerät auf. Nach § 64 EStDV muss der erforderliche Nachweis grundsätzlich vor dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden sein.
- Rechnungen und Zahlungsnachweise: insbesondere für Hörgeräte, Reparaturen, Wartung, Batterien, Akkus und sonstiges unmittelbar erforderliches Zubehör.
- Erstattungen dokumentieren: etwa Kassenanteile oder Leistungen einer privaten Krankenversicherung, damit der tatsächlich selbst getragene Betrag erkennbar bleibt.
- Fahrten dokumentieren: notieren Sie Datum, Ziel, Anlass und die entstandenen Kosten. Ob und in welcher Höhe Fahrtkosten anerkannt werden, richtet sich nach den steuerlichen Regeln und dem konkreten Einzelfall.
Belege müssen der Einkommensteuererklärung in der Regel nicht ungefragt beigefügt werden. Sie sollten jedoch aufbewahrt und auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden können.
Welche Rolle Ihr Hörakustiker spielen kann
Ihr Hörakustiker kann Sie bei der Dokumentation unterstützen, indem er nachvollziehbare Rechnungen und gegebenenfalls Zahlungsbestätigungen sowie eine Übersicht über Eigenanteile, Mehrkosten sowie selbst getragene Service- oder Reparaturkosten bereitstellt. Bei der individuellen steuerlichen Beurteilung helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine weiter.
Für Versorgung, Anpassung und Dokumente rund um Hörgeräte sind in Deutschland HNO-Ärzte und Hörakustiker die richtigen Ansprechpartner. Über die HNO-Arzt-Suche und die Akustikersuche finden Sie schnell Hilfe in Ihrer Region.
Wer Hörgeräte trägt, hat häufig wiederkehrende oder einmalige selbst getragene Kosten. Wenn diese medizinisch veranlasst, nicht erstattet und ausreichend nachgewiesen sind, können sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich relevant sein. Ob sich daraus tatsächlich eine Steuerentlastung ergibt, hängt insbesondere von der individuellen zumutbaren Belastung und der persönlichen Steuersituation ab.
Ein anerkannter GdB kann zusätzlich einen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag begründen. Bei komplexeren Sachverhalten oder Zweifelsfragen kann eine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise durch einen Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll sein.