Sie sitzen beim Hörakustiker und er sagt: „Dieses Modell steht im Hilfsmittelverzeichnis.“ Klingt offiziell, aber was bedeutet das für Sie? Hinter diesem Satz steckt mehr, als man denkt. Das Hilfsmittelverzeichnis legt fest, welche Hörgeräte Ihre Krankenkasse erstatten kann und welchen Leistungsumfang diese vorweisen müssen. Dadurch gewährleistet das Hilfsmittelverzeichnis kontinuierlich hohe Qualität in der Hörversorgung.

Was ist ein Hilfsmittelverzeichnis und warum gibt es das?

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist ein offizielles Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband – der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen – führt darin alle Produkte auf, die grundsätzlich von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können.

Dazu gehören viele Alltagshilfen, zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Sehhilfen und Hörgeräte. Ein Produkt wird nur aufgenommen, wenn der Hersteller bestimmte Nachweise vorlegt, zum Beispiel zur Funktion, Sicherheit und Qualität.

Wichtig: Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt immer auch von der medizinischen Notwendigkeit, der Verordnung und den geltenden Verträgen ab.

Gut zu wissen: Hörgeräte sind Medizinprodukte

Hörgeräte unterliegen als Medizinprodukte strengen gesetzlichen Anforderungen, technisch, sicherheitstechnisch und in Bezug auf ihre Wirksamkeit. Nur geprüfte Produkte kommen ins Hilfsmittelverzeichnis. Rechtliche Grundlage sind der § 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis) und § 33 SGB V (Anspruch auf Hilfsmittelversorgung).

Mehr dazu: https://www.youtube.com/watch?v=Cx7bMJsp2Ho

Hörgeräte im Verzeichnis: Produktgruppe 13

Hörgeräte sind in der sogenannten Produktgruppe 13 – den Hörhilfen – gelistet. Diese Gruppe umfasst eine Vielfalt von Gerätetypen und Bauarten:

Gerade Signalanlagen sind vielen Betroffenen gar nicht bekannt. Dabei können sie im Alltag einen großen Unterschied machen, zum Beispiel wenn man die Türklingel nicht mehr hört.

Für die Aufnahme eines Hörgeräts in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis muss der Hersteller nachweisen, dass das Produkt sicher ist, funktioniert und die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt. Wenn erforderlich, muss auch der medizinische Nutzen, soweit erforderlich, belegt werden.

Bei Hörgeräten gehören dazu unter anderem technische Unterlagen und Prüfungen. Häufig werden hierfür Prüfungen des Deutschen Hörgeräte Instituts oder gleichwertige Nachweise anderer unabhängiger Prüfinstitute genutzt.

Außerdem muss der Hersteller sicherstellen, dass die technische Einsatzfähigkeit bzw. Ersatzteilversorgung für mindestens sechs Jahre nach Abkündigung gewährleistet ist.

Was bedeuten die Informationen im Hilfsmittelverzeichnis konkret für mich als Hörgeräte-Träger?

Das Hilfsmittelverzeichnis schützt Sie. Es stellt sicher, dass Hörgeräte, für die Ihre Kasse zahlt, eine hohe Qualität haben. Und es schafft Transparenz darüber, worauf Versicherte Anspruch haben.

Was zahlt die Kasse – und was nicht?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine qualitativ hochwertige Hörgeräteversorgung. Diese umfasst Hörgeräte, welche die Anforderungen des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses vollumfänglich erfüllen und Ihren Hörverlust ohne eigene Aufzahlung ausgleichen.

Möchten Sie mehr, wie zum Beispiel:

  • Bluetooth-Verbindung zum Smartphone
  • besonders umfangreiche Komfort- oder Automatikfunktionen
  • besonders kleine oder unauffällige Bauformen

dann können Sie für diesen zusätzlichen Komfort selbst eine Aufzahlung leisten. So können Sie Ihren Alltag mit Hörgeräten noch vielfältiger gestalten.

Tipp: Komfortfunktionen wie Bluetooth oder automatische Geräuschunterdrückung sind sehr praktisch. Für viele Hörgeräte-Träger machen sie im Alltag einen spürbaren Unterschied, beispielsweise beim Telefonieren, beim Fernsehen oder in belebten Restaurants. Sprechen Sie offen mit Ihrem Hörakustiker darüber, was Ihnen für eine optimale akustische Gestaltung Ihres Lebens wichtig ist.

Vergleichen leicht gemacht

Weil das Verzeichnis einheitliche Mindeststandards setzt, können Sie Angebote besser einordnen. Sie wissen, dass jedes gelistete Produkt seine Qualität nachgewiesen hat. Was darüber hinausgeht, ist Komfort, diesen können Sie gezielt und individuell ergänzen können.

Das Verzeichnis bleibt aktuell

Das Hilfsmittelverzeichnis ist so dynamisch wie der technische Fortschritt und wird daher regelmäßig aktualisiert. Neue Hörgeräte können in einem beschleunigten Verfahren aufgenommen werden. So profitieren Versicherte schneller von technischen Neuentwicklungen.

Ihr Hörakustiker kennt das Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis ist umfangreich, sie müssen sich aber nicht alleine durcharbeiten. Genau dafür ist Ihr Hörakustiker da. Er kennt:

  • die aktuellen Hörgeräte und ihre Eigenschaften
  • die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses
  • die Verträge Ihrer Krankenkasse

Ihr Hörakustiker erklärt Ihnen verständlich, was die Kasse zahlt, was Sie selbst tragen müssten und warum bestimmte Komfortfunktionen für Ihre Lebenssituation sinnvoll sein könnten.

Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Beitrag „Tipps zur Auswahl: Wie finde ich die für mich passenden Hörgeräte?

Finden Sie einen Hörakustiker in Ihrer Nähe mit unserer Akustiker-Suche.

Gut zu wissen: Gelistete Hörgeräte erfüllen feste Anforderungen

Steht ein Hörgerät im GKV-Hilfsmittelverzeichnis, hat der Hersteller die erforderlichen Nachweise erbracht, zum Beispiel zu Sicherheit, Funktion und Qualität. Für Sie bedeutet das: Das Hörgerät erfüllt die Anforderungen für die gesetzliche Versorgung und kann von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Verzeichnis hilft Ihnen außerdem dabei, Angebote besser einzuordnen. Sie sehen: Welche Versorgung ist medizinisch notwendig? Was gehört zur Kassenleistung? Und welche zusätzlichen Funktionen sind persönliche Komfortwünsche?

Sprechen Sie beim nächsten Termin mit Ihrem Hörakustiker offen darüber, welche Lösung zu Ihrem Höralltag passt – und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt oder welche Aufzahlungsmöglichkeiten es gibt.

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