Gespräche werden anstrengend, im Restaurant verschwimmen Stimmen und bei einem Besuch beim HNO-Arzt wird klar, dass Sie Hörgeräte benötigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung läuft die Versorgung in der Regel Schritt für Schritt über die ärztliche Verordnung, den Hörakustiker und anschließend die Krankenkasse. Hörakustiker beraten Sie zu allen Fragen und übernehmen  sogar Antrag sowie Abrechnung für Sie.

Hörgesundheit beginnt lange vor den Hörgeräten

Moderne Hörgeräte gibt es in vielen Farben und unterschiedlichen Formen. Es gibt Im-Ohr-Hörgeräte und Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte. Je nach Art des Hörverlustes und der Anatomie der Ohren, berät ein Hörakustiker Sie. Hörsysteme sind medizinische Hilfsmittel. Deshalb ist die Versorgung mit den Hörhilfen an eine fachärztliche Diagnose und an festgelegte Versorgungswege geknüpft. Das gewährt eine medizinische Untersuchung beim HNO-Arzt und eine fachliche Beratung und Anpassung beim Hörakustiker. Zudem sorgen die definierten Abläufe dafür, dass Hörminderung, Alltagssituationen und medizinische Notwendigkeit gemeinsam betrachtet werden.

Kurzüberblick: So läuft die Hörgeräteversorgung ab

Am Anfang steht die Diagnose beim HNO-Arzt. Danach folgen Modellauswahl, Anprobe und Test der Alltagstauglichkeit beim Hörakustiker. Erst wenn sich herauskristallisiert, welches Hörsystem medizinisch passt und dem individuellen Lebensstil gerecht wird, geht es um Kostenvoranschlag, Antrag und Abrechnung mit der Krankenkasse. Dies übernimmt Ihr Hörakustiker für Sie.

Früh handeln bei Schwerhörigkeit

Wer schlecht hört, verliert nicht nur Klang, sondern oft auch Lebensqualität. In Gesprächen ist mehr Konzentration nötig, um das Gesagte überhaupt zu verstehen. Das kostet Kraft und führt oft dazu, dass Unterhaltungen vermieden werden. Gerade bei wichtigen Terminen, im Straßenverkehr, am Telefon oder in der Familie kann schlechtes Hören schnell zu Unsicherheit führen. Viele Betroffene ziehen sich eher zurück, weil Gruppen, Restaurants oder Familienfeiern anstrengend werden.

Eine frühe Diagnose und anschließende Versorgung mit Hörgeräten ist wichtig, weil das Hören noch nicht über Jahre „entwöhnt“ wurde. Denn wenn Töne und Sprachanteile lange fehlen, verarbeitet das Gehirn sie schlechter. Dann ist die Eingewöhnung an Hörgeräte später oft mühsamer als nötig. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass die Hörgeräteversorgung kein unüberschaubares System sein muss.

Hörgeräte auswählen: die häufigsten Fragen

Gerade Menschen, die zum ersten Mal Hörgeräte brauchen, stellen sich häufig dieselben organisatorischen und finanziellen Fragen:

  • Übernimmt der Hörakustiker den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse? Ja, Hörakustiker übernehmen diese Tätigkeit.
  • Ist eine Verordnung vom HNO-Arzt die Voraussetzung? Ja, für die Versorgung mit Hörgeräten muss eine Verordnung vom HNO-Arzt vorliegen.
  • Auch die Folgeversorgung sorgt für Fragen: Wann gibt es neue Hörgeräte? Braucht man dafür wieder eine neue HNO-Verordnung? Wenn es medizinisch notwendig ist, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel alle sechs Jahre neue Hörgeräte.

In fünf Schritten zu neuen Hörgeräten

Auch wenn der Weg zu gutem Hören anfangs kompliziert wirkt, lässt er sich gut Schritt für Schritt angehen. Denn die Hörgeräteversorgung folgt meist einem festen Ablauf:

Schritt 1: Diagnose und Verordnung beim HNO-Arzt

Am Anfang steht der Besuch beim HNO-Arzt. Dort wird untersucht, ob eine Schwerhörigkeit vorliegt und welche Ursache sie hat. Wenn Hörgeräte medizinisch notwendig sind, stellt der HNO-Arzt eine Verordnung aus. Diese ist die Grundlage für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Schritt 2: Hörakustiker auswählen, beraten lassen, Geräte testen

Mit der Verordnung gehen Sie zum Hörakustiker. Dort beginnt die eigentliche Versorgung: Hörtest, Beratung, Auswahl geeigneter Hörsysteme und Probetragen im Alltag.

Schritt 3: Kostenvoranschlag, Antrag und Genehmigung

Wenn Sie sich nach der Testphase für Hörgeräte entschieden haben, erstellt der Hörakustiker den Kostenvoranschlag. In der Regel reicht er den Antrag bei der Krankenkasse ein und übernimmt später die Abrechnung.

Schritt 4: Anpassung, Abschluss und Abrechnung

Nach erfolgreichem Testen im Alltag und der nötigen individuellen Feinjustierung werden Hörgeräte endgültig auf Sie angepasst. In der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Hörakustiker die vereinbarten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Dieses Sachleistungsprinzip bedeutet für Versicherte, dass sie normalerweise nicht in Vorleistung gehen müssen.

Unterlagen-Checkliste für die Hörgeräte-Versorgung

Diese Unterlagen sind rund um die Hörgeräteversorgung wichtig:

  • Ärztliche Verordnung des HNO-Arztes
  • Versichertenkarte
  • Kostenvoranschlag des Hörakustikers
  • Gegebenenfalls Mehrkostenerklärung bei Wahl höherwertiger Geräte
  • Rechnungen und Unterlagen zur späteren Aufbewahrung

Nach der Genehmigung: Was zahlt die Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hörgeräten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Geräte medizinisch geeignet sind. Dabei fällt grundsätzlich nur die gesetzliche Zuzahlung von etwa 10 Euro pro Hörgerät an. Für privat Versicherte hängt die Erstattung von ihrem Tarif ab.

Der Unterschied zwischen Festbetrag, Eigenanteil und Mehrkosten

Der Festbetrag ist die Obergrenze, bis zu der die gesetzliche Krankenversicherung die Versorgung im Rahmen ihrer Verträge übernimmt. Er liegt aktuell bei bis zu ca. 741 Euro für das erste Hörgerät. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung, den sogenannten gesetzlichen Eigenanteil, von zehn Euro pro Hörgerät leisten. Wenn Sie ein Modell mit zusätzlichem Komfort wählen, entstehen private Mehrkosten, die Sie selbst tragen. Diese werden in einer Mehrkostenerklärung festgehalten.

Was ist bei zuzahlungsfreien Hörgeräten schon enthalten?

Bei einer zuzahlungsfreien Versorgung sind nicht nur die Hörgeräte selbst, sondern je nach Vertrag auch Anpassung, Probetragen, Nachbetreuung und Reparaturleistungen Teil der Versorgung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen Krankenkassen oft zusätzlich die Kosten für Batterien oder Akkus.

Bei Erwachsenen liegt der Versorgungszeitraum in der Regel bei sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit kann eine Folgeversorgung möglich sein. Bei bestimmten Konstellationen kann der Ablauf auch anders ausfallen, etwa bei Verlust oder vorzeitiger Wiederversorgung. Bei einer Folgeversorgung nach Ablauf von sechs Versorgungsjahren ist nicht immer eine neue ärztliche Verordnung nötig. Bei einer Erstversorgung, bei Verlust oder bei einer vorzeitigen Wiederversorgung innerhalb der sechs Jahre hingegen kann wieder ein Rezept erforderlich sein.

Rechnungen aufbewahren: Steuer, Gewährleistung, Folgeversorgung

Rechnungen und Unterlagen sollten Sie nicht einfach abheften und vergessen. Sie können später wichtig werden, zum Beispiel für Gewährleistungsfragen, Reparaturen, eine spätere Wiederversorgung oder steuerliche Themen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilft (VLH) ordnet Hörgeräte als medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne ein. Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Klein, aber Oho!

Moderne Hörgeräte sind digitale Wunderwerke. Schon aufzahlungsfreie Geräte müssen nach den vorgegebenen Quellen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen, etwa Mehrkanaligkeit, Störschallunterdrückung, Rückkopplungsunterdrückung und mehrere Hörprogramme. Wer sich für mehr Komfort entscheidet, kann zusätzlich Funktionen wie Bluetooth, Akku oder weitere Bedienoptionen wählen. Diese Extras sind aber nicht automatisch Teil der Kassenversorgung.

Wichtige Begleiter auf dem Weg zu besserem Hören

Der Hörakustiker berät, testet mit Ihnen verschiedene Geräte, passt die Hörsysteme an, übernimmt meist den Kontakt zur Krankenkasse und begleitet Sie über den gesamten Service-Zeitraum. Einstellungen bei Hörgeräten sollten regelmäßig überprüft und die Hörgeräte auch gewartet und gereinigt werden. Gerade bei den ersten Hörgeräten ist das entscheidend, denn gutes Hören stellt sich selten mit einem einzigen Termin ein. Anpassung und Gewöhnung brauchen Zeit und die richtige Beratung durch Experten.

Praktische Empfehlungen für den Alltag

  • Vereinbaren Sie nach der Diagnose beim HNO-Arzt direkt den Termin beim Hörakustiker, damit der Versorgungsprozess zügig anläuft.
  • Testen Sie Hörgeräte nicht nur im ruhigen Raum, sondern auch beim Einkaufen, im Familiengespräch oder unterwegs.
  • Lassen Sie sich die Mehrkosten erklären, wenn Sie Komfortfunktionen wie Bluetooth, Akku oder ein besonders kleines Design wünschen.
  • Bewahren Sie Verordnung, Kostenvoranschlag, Mehrkostenerklärung und Rechnungen gut auf.
  • Nutzen Sie Nachkontrollen, denn Feinanpassungen gehören oft zum Weg zum guten Hören dazu.

In Deutschland erfolgt die Hörgeräteversorgung gesetzlich geregelt über HNO-Arzt, Hörakustiker und Krankenkasse. Wer Unterstützung sucht, kann sich wohnortnah an eine HNO-Praxis oder an einen Hörakustiker wenden. Diese finden Sie über unsere Akustiker-Suche bzw. HNO-Arzt-Suche auf Ihr-Hoergeraet.de.

Der Weg zum Hörgerät: oft einfacher als gedacht

Der Weg zu Hörgeräten ist nicht kompliziert. Entscheidend ist, den Ablauf zu kennen: erst die Verordnung beim HNO-Arzt, dann die Auswahl und Erprobung beim Hörakustiker, anschließend Antrag und Abrechnung mit der Krankenkasse. In vielen Fällen übernimmt der Hörakustiker den organisatorischen Teil.

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